Merlinforum

Normale Version: 3 Punkt Gurt
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Um gegen die Stille im Forum entgegenzuwirken muss ich doch gleich noch ne Frage an Euch loswerden... Ich überlege mir den Beckengurt durch 3Punkt Gurt zu tauschen. Wo und wie habt Ihr den befestigt? Hatte es mir nur mal flüchtig angeschaut und hab auch schon ne Idee. Wie habt ihr das denn gelöst? Günter
Zitat: Um gegen die Stille im Forum entgegenzuwirken muss ich doch gleich noch ne Frage an Euch loswerden... Ich überlege mir den Beckengurt durch 3Punkt Gurt zu tauschen. Wo und wie habt Ihr den befestigt? Hatte es mir nur mal flüchtig angeschaut und hab auch schon ne Idee. Wie habt ihr das denn gelöst? Günter Sorry Günter für meine späte Antwort. Schreibe mal direkt an Daniel in Dortmund der mein Blaue Merlin gekauft. In diesen Merlin war eine sichere Befestigung für 3 Punkt Automatikgurten. Lieber Gruß Rudi ____________________ Flying Dutchman
Hi Rudi, kein Problem. Das klingt danach dass doch fast alle einen Beckengurt im Merlin haben. Hintergrund für meine Frage war eigentlich, dass mir der Gutachter für das Versicherungsgutachten sagte dass Beckengurt nicht mehr zugelassen sind. Oldtimer müssen ab Erstzulassung 1970 mit 3 Punkt nachgerüstet werden. Alles halb so wild? Zulassung hab ich ja. Günter
Hallo Günter Ja diese Gutachter. Mein grüne Merlin wurde in 1991 mit 2 Punkt Gurten TÜV abgenommen und bis jetz fahren wir mit diese 2 Punktgurten. Es gibt Merlins mit 3 Punktgurten aber auch welche mit einen abenteuerliche Befestigungspunkt oben. direkt im GFK mit eine Unterlagsscheibe. Da ist mir der 2 Punkt Lieber. Bei deine Rote habe ich auch ein Versteifungsrahmen für die Befestigung von Sitz und Gurt angefertigt und montiert. Möchte sowieso nicht dran denken ein schweren Unfall mit denn Merlin zu erleben. Obwohl einige Merlinfahrer es ohne große Schaden Überlebt haben Horst und Enrico in Deutschland und Dave und Clive in Österreich Gruß Rudi ____________________ Flying Dutchman
Info Sicherheitsgurten für Günter Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO) Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZOJ besteht eine Ausrüstungspflicht für - -Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74 -Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79 Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92 Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99 Im einzelnen gilt: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970 · In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein. · Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974 · Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte Gruß Rudi ____________________ Flying Dutchman